Schülerrat

(S.G.)Es gehört zum Verständnis guter Schulen, dass Schülerinnen und Schüler am Schulleben beteiligt werden und ihre Mitwirkung und Mitverantwortung wahrnehmen können.

 

Die SV-Beraterin / der SV-Berater unterstützen die jedes Jahr neu gewählte Schülervertretung bei der Wahrnehmung ihrer Partzipationsmöglichkeiten. Das bedeutet, die Schülervertretung ist aktiv beteiligt, denkt mit, plant mit, entscheidet und gestaltet mit.

So haben die Schülerinnen und Schüler die äußerst spannende Möglichkeit, Demokratie zu lernen bzw. den Prozess zu unterstützen.

 

Das entspricht den Zielen des Bildungsauftrages: „(…) Die Schülerinnen und Schüler sollen fähig werden, (…) staatsbürgerliche Verantwortung zu verstehen und zur demokratischen Gestaltung beizutragen.“

Die Klassenvertretung, also die Klassensprecherinnen und Klassensprecher und deren Vertretung bilden den Schülerrat. (§74(1) NSchG).

Der Schülerrat wählt aus seiner Mitte die Schülersprecherin / den Schülersprecher und die Vertreterin / den Vertreter. Wird eine Schule von mindestens zehn ausländischen Schülerinnen und Schülern besucht und gehört von ihnen niemand dem Schülerrat an, so können die ausländischen Schülerinnen und Schüler aus ihrer Mitte ein zusätzliches Mitglied und Stellvertretung wählen.

Konkret ist dieses an unserer Schule nicht gegeben, da im Schülerrat bereits Klassensprecher ausländischer Herkunft vertreten sind.

 

Im Schülerrat werden allgemeine schulische Angelegenheiten erörtert (Gewalt, Mobbing, Schulsauberkeit, Schulregeln…).

Die Sitzungen finden während der Unterrichtszeit statt. Für die Klassensprecherinnen und Klassensprecher bedeutet das, dass sie den versäumten Unterrichtsstoff in Eigeninitiative nachholen müssen.

An unserer Schule trifft sich der Schülerrat 1x pro Monat.

 

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